Familienrecht

Im Familienrecht geht es bisweilen darum, zum Beginn einer Partnerschaft einen Ehevertrag zu entwerfen, um dafür zu sorgen, dass es später nicht zum Streit kommt.

Weitaus häufiger allerdings ist die anwaltliche Tätigkeit am Ende der Partnerschaft angesiedelt, wenn es darum geht, dass diese aufgelöst und auseinandergesetzt wird. Ich berate und vertrete in allen familienrechtlichen Konstellationen, von der Abwicklung einer einvernehmlichen Ehescheidung bis zu  einer streitigen Scheidung. Damit verbunden sind die Klärung von Unterhaltsansprüchen, Umgangsrechten, Ehewohnungszuweisungen, des Zugewinns und des Versorgungsausgleichs.

Ich berate und vertrete auch zu allen Fragen im Verhältnis von Eltern zu Kindern, also Unterhaltsforderungen, Sorgerecht und Umgangsrecht.

Bei der Beratung und Vertretung achte ich darauf, dass möglichst langfristige Lösungen gefunden werden, die nach Möglichkeit allen Beteiligten gerecht werden. 

Mir wurde im Jahr 2002 der Titel Fachanwalt für Familienrecht verliehen.